Umzugsversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung sichert Schäden bereits ab!

Sie können ganz beruhigt sein: Der Gesetzgeber schreibt uns bereits vor, dass wir für Schäden und Verluste bei Umzügen zu haften haben. Das leitet sich aus dem Handelsgesetzbuch HGB §§ 451 ab. Danach liegt die gesetzlich vorgeschriebene Höchsthaftung bei nationalen und internationalen Umzügen in Ländern der EU bei 620 € pro m³ Umzugsgut. Ausnahmen treten nur dann ein, wenn ein unabwendbares Ereignis infolge höherer Gewalt oder unvermeidbarer Transportmittelunfälle Verursacher von Schäden ist.

Aus unseren Erfahrungen können wir Ihnen jedoch versichern, dass wir so umsichtig mit Transportgütern umgehen, dass wir bisher so gut wie keine Schäden hatten.

Dennoch: Wenn Ihnen das nicht ausreicht, bieten wir Ihnen an:

 

Umzugstransportversicherung als freiwillige Zusatzversicherung

Unsere gesetzliche Grundhaftung deckt zwar schon alle evtl. eintretenden Schäden ab,

dennoch haben wir es manchmal mit sehr hochwertigen Frachten zu tun. In diesen Fällen

ist die freiwillige Umzugstransportversicherung als Zusatzversicherung eine Option.

Dann wird im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert des Gutes in gleicher Art und Güte ersetzt. Sollte das für Sie interessant sein, sprechen Sie bitte unseren Umzugsberater an. Er wird Ihnen alles genau erklären und sich dann darum kümmern!

 

Schroeder Umzüge & Transporte

In Hennigsdorf:

Berliner Straße 27
16761 Hennigsdorf
Telefon: 03302 5514 41

In Velten:

Viktoriastraße 18
16727 Velten
Telefon: 03304 52281 20

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